Kostenfreie Lieferung ab 15€ Bestellwert

Geburtskarte Storch bringt Baby für Mädchen, inkl. Umschlag

3,95 €

Der Storch bringt das Baby: Mit dieser Klappkarte gratulierst du zur Geburt eines kleinen Mädchens und schreibst deine persönlichen Zeilen gleich mit hinein.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Der Storch bringt das Baby, und du bringst die Glückwünsche. Diese Klappkarte gratuliert zur Geburt eines kleinen Mädchens und lässt dir innen Raum für deine eigenen Worte.

Produktdetails

  • Kartenart: Klappkarte im edlen Diplomatenformat, nach oben zum Aufklappen
  • Format: 170 mm x 115 mm
  • Papier: Premiumkarton cremeweiß 300 g/m², FSC
  • Oberfläche: angenehme Haptik, schön zu beschreiben
  • Umschlag: farblich passendes Kuvert enthalten

Der Premiumkarton lässt sich angenehm beschreiben, sodass du deine Glückwünsche von Hand ergänzen kannst. Das farblich passende Kuvert liegt bei.

Gesetzliche Gewährleistung
Originaldatei öffnen

Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

Hinweis als eigene Seite