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Briefumschlag DIN B6 Beere gerippt, spitze Klappe, nassklebend

Preisspanne: 3,60 € bis 11,50 €

Ein Briefumschlag in Beere mit gerippter Oberfläche, der deine Einladung oder deine Grüße besonders macht. Das Papier ist komplett durchgefärbt, innen wie außen leuchtet die Farbe.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Dieser Briefumschlag in Beere mit gerippter Oberfläche passt farblich perfekt zu unserem Kartensortiment. Das Papier ist komplett durchgefärbt und nicht nur farbig bedruckt, dadurch bekommst du innen wie außen leuchtende Farben, die nicht verblassen oder abfärben. Die matte Oberfläche liegt angenehm in der Hand.

Produktdetails

  • Format: DIN B6, 175 x 120 mm
  • Papier: 110 g/m², komplett durchgefärbt
  • Oberfläche: matt und gerippt
  • Verschluss: Spitze Klappe, klassische Dreiecksklappe
  • Klebung: Nassklebung mit Gummierung
  • Bedruckbar: mit Inkjet und Laser

Nutze den Umschlag für Einladungen, Hochzeiten, Gutscheine oder einfach für ein paar schöne Zeilen. Für den Druck stellst du deinen Druckertreiber am besten auf „Umschlag“ ein.

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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

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