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Einladungskarten Monsterparty, lila Monster mit drei Augen

Preisspanne: 3,60 € bis 14,90 €

Ein lila Monster mit drei Augen streckt die Zunge raus und hält Luftballons. Vorne steht schon „Einladung zur Monster Party!“.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Ein lila geflecktes Monster mit drei Augen auf Stielen streckt fröhlich die Zunge heraus, daneben schweben ein lila und ein pinker Luftballon. Rosa Sterne runden das Aquarellmotiv ab. Vorne steht bereits „Einladung zur Monster Party!“.

Produktdetails

  • Kartenart: Einzelkarte zum Selbstausfüllen, keine Klappkarte
  • Format: 115 x 170 mm (B6), größer als eine Standardpostkarte
  • Papier: 300 g/m² FSC-zertifizierter Premiumkarton
  • Rückseite: unbedruckt und gut beschreibbar
  • Lieferumfang: wahlweise 5 oder 10 Karten, Umschläge optional dazu

Die Rückseite ist unbedruckt, dort trägst du Datum, Uhrzeit und Treffpunkt ein.

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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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