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Osterkarte Osterhase mit Zylinder und Blumenstrauß, Klappkarte

3,95 €

Ein Osterhase mit Zylinder und Blumenstrauß aus Maiglöckchen: Diese gezeichnete Klappkarte ist dein charmanter Ostergruß, passendes Kuvert inklusive.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Ein Osterhase mit Zylinder und Blumenstrauß, gezeichnet als Aquarell: Diese Klappkarte macht Freude, noch bevor sie aufgeklappt wird. Sie ist größer als eine reguläre Postkarte und auf FSC-Naturpapier gedruckt. Mit dem passenden Kuvert wird sie zum Ostergruß oder kleinen Geschenk.

Produktdetails

  • Kartenart: Klappkarte im Hochformat, nach oben zum Aufklappen
  • Format: 115 mm breit x 170 mm hoch, Diplomatenformat B6
  • Papier: Premiumkarton cremeweiß 300 g/m² FSC
  • Umschlag: farblich passendes Kuvert aus Kraftpapier, 125 mm x 177 mm
  • Lieferumfang: Karte inklusive Umschlag
  • Besonderheit: gezeichnetes Motiv als Aquarellzeichnung, mit Maiglöckchen

Das Kraftpapier des Kuverts besteht aus recyceltem Material und damit nahezu aus 100 % Zellstoff. Das gibt ihm seinen natürlichen Charakter.

Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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