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Beileidskarte Schwertlilie, In stiller Trauer, inkl. Umschlag

3,95 €

Eine Schwertlilie und die Worte „In stiller Trauer“: Diese Klappkarte hilft dir, deine Anteilnahme zu zeigen, wenn dir das Sprechen schwerfällt.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Eine Schwertlilie und die Worte „In stiller Trauer“ machen diese trostspendende Beileidskarte aus. Sie gibt deiner Anteilnahme einen würdevollen Rahmen, ohne viele Worte zu brauchen. Der hochweiße Premiumkarton wirkt ruhig und zurückhaltend.

Produktdetails

  • Kartenart: Klappkarte im edlen Diplomatenformat, nach links zum Aufklappen
  • Format: 115 mm x 170 mm
  • Papier: Premiumkarton hochweiß 250 g/m² FSC
  • Oberfläche: angenehme Haptik, schön zu beschreiben
  • Umschlag: dunkelgraues Kuvert, mit weißem Adressaufkleber
  • Lieferumfang: Beileidskarte inklusive Umschlag

Der Premiumkarton lässt sich angenehm beschreiben, so findest du in Ruhe deine persönlichen Worte.

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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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