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Briefumschlag DIN B6 Lila, matt, spitze Klappe, nassklebend

Preisspanne: 3,60 € bis 11,50 €

Ein Briefumschlag in leuchtendem Lila für deine Einladung, einen Gutschein oder ein paar handgeschriebene Zeilen. Matte Oberfläche, durchgefärbtes Papier, angenehm in der Hand.

Gesetzliche Gewährleistung: mindestens zwei Jahre für deine Ware. Hinweis anzeigen

Dieser Briefumschlag in Lila passt farblich perfekt zu unserem Kartensortiment. Das Papier ist komplett durchgefärbt und nicht nur farbig bedruckt, dadurch leuchtet die Farbe innen wie außen und blasst nicht aus. Die matte Oberfläche fühlt sich angenehm an, wenn du den Umschlag in die Hand nimmst.

Produktdetails

  • Format: DIN B6, 175 x 120 mm
  • Papier: 110 g/m², komplett durchgefärbt
  • Oberfläche: matt
  • Verschluss: Spitze Klappe, klassische Dreiecksklappe
  • Klebung: Nassklebung mit Gummierung
  • Bedruckbar: mit Inkjet und Laser

Nutze den Umschlag für Einladungen, Hochzeiten, Gutscheine oder einfach für ein paar schöne Zeilen. Für den Druck stellst du deinen Druckertreiber am besten auf „Umschlag“ ein.

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Gesetzliche Gewährleistung
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Gesetzliche Gewährleistung

Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren

  • nicht der Beschreibung entsprechen,
  • nicht bestimmungsgemäß funktionieren.

Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:

  • kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung,
  • in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.

In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten in einem bestimmten Land: europa.eu/youreurope/garantien oder fragen Sie den Verkäufer.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?

  1. Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.

Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.

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